Rentner Steuer – Pfändung Rente ?

Was kann passieren, wenn ich die Steuer auf Rente nicht bezahle?

Wenn Auslandsrentner oder die Rentnerin oder der Rentner im Inland nicht freiwillig ihre Steuererklärung Rentner abgeben, kann das Finanzamt die Rentner im Inland und im Ausland zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.

Für das Ausland gilt das in jedem Fall für die Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Die Aufforderung zur Steuererklärung Rentner kann auch mit einem Zwangsgeld belegt werden, wenn die Einkommensteuererklärung nicht abgegeben wird. Dieses Zwangsgeld kann von der Rente aus Deutschland gepfändet werden und es können weitere Zwangsgelder oder sogar Zwangshaft festgesetzt werden.

Das Finanzamt des Rentners oder das Finanzamt Neubrandenburg für Auslandsrentner kann auch die Steuer auf Rente ohne Steuererklärung als Schätzung festsetzen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in solchen Fällen die Finanzämter die Steuer nicht zu Gunsten des steuerpflichtigen Rentners verlangt haben. Außerdem kommen noch Verzugszinsen oder ein Verspätungsgeld hinzu, dass für die verspätet abgegebene Steuererklärung Rentner festgesetzt werden kann. Auch die Zuschläge bei verspäteter Einkommensteuererklärung können im Ernstfall vom Finanzamt gepfändet werden. Die Pfändung ergeht einfach an die Rentenkasse und schon wird der Rentner zu Kasse gebeten.

Jeder Rentner sollte die Steuererklärung Rentner abgeben, denn um die Steuererklärung für Rente kommt man nicht herum. Es kann natürlich sein, dass es Steuertatbestände gibt, die die Steuerlast verkürzen oder sogar ganz vom Tisch bringen. Dafür brauchen Rentner aber einen wirklichen Experten für die Steuer auf Rente.

Hilfe bekommen Sie hier: www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

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Steuererklärung Rentner Ausland – Vor der Steuer auf Rente sind Sie auch im Ausland nicht sicher!

Steuererklärung Rentner im Ausland

Rentner, die im Ausland leben und eine Steuererklärung Rentner abgeben müssen, nennt man steuerrechtlich Auslandsrentner.

Diese Auslandsrentner vermuteten zum Teil, dass sie vor der Rentenbesteuerung im Ausland sicher sind. Viele davon haben aber bereits Post vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen und wissen daher, dass auch die Rente im Ausland nicht vor der Rentenbesteuerung schützt.

Das Finanzamt Neubrandenburg ist für die Auslandsrentner zuständig. Die Meinung, dass man im Ausland vor dem Finanzamt Neubrandenburg sicher ist, sollten alle Rentner im Ausland sofort vergessen. Wenn Einkünfte aus Deutschland ins Ausland überwiesen werden, hat der Fiskus die Finger im Spiel und das Finanzamt hat sogar die Möglichkeit die Steuerforderungen durch Pfändung der Rente durchzusetzen.

 

Rentner Steuererklärung: Wie kann man Steuern sparen bei der Steuer auf Rente?

Steuererklärung als Rentner: Steuerspartipps

Wie für alle, die Einkommensteuer zahlen, gibt es auch bei der Steuererklärung Rentner eine Vielzahl von Möglichkeiten einen Teil der Steuer zu sparen.

Steuerspartipps gibt es also nicht nur für alle Steuerzahler, die noch im Arbeitsleben sind, sondern selbstverständlich auch für Rentner und Rentnerinnen. Die Liste der Tatbestände, die die Steuerlast für Rentner drückt, ist allerdings ziemlich umfangreich und für viele Rentner nicht durchschaubar.

Da geht es z.B. um Versicherungsbeiträge, um haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterhaltsleistungen und außergewöhnliche Belastungen, die sich beispielsweise durch Arztkosten oder durch die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ergeben.

Sicher gibt es auch einige Rentner, die sich selbst durch die Elster Formulare hindurch kämpfen, aber ob dabei die maximale Steuerentlastung herauskommt, ist bei der Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts doch sehr fraglich.

Für die Steuer auf Renten gibt es Fachleute und die Erstberatung ist sogar kostenlos!

 

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der Post vom Finanzamt bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

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Rentenbesteuerung – Die Steuer auf Renten steigt in jedem Jahr!

Rentenbesteuerung von Altersrente

Die Steuer auf Renten, die sogenannte Rentenbesteuerung, betrifft von Jahr zu Jahr mehr Rentner, denn der steuerpflichtige Anteil der Rente wird jährlich um zwei Prozent angehoben, bis er die Besteuerung der vollen Rente erfasst.

Die Freibeträge sind gering und es werden immer mehr Rentner von der Rentenbesteuerung betroffen sein.

Aus diesem Grund sollte sich jeder Rentner und jede Rentnerin rechtzeitig mit dem Thema Steuer auf Rente befassen. Die Gesetze zur Einkommensteuer sind in Deutschland so umfangreich, wie in keinem anderen Land und auch die Komplexität der Rentenbesteuerung ist mit der Einkommensteuer für Erwerbstätige gleichgesetzt.

Wenn man dann noch Auslandsrentner ist und seinen wohlverdienten Ruhestand in der Sonne verbringt, wird die Sache noch komplizierter. Die Rentner im Ausland bekommen die Aufforderung zur Einkommensteuererklärung Rentner übrigens vom Finanzamt Neubrandenburg.

Für die Steuer auf Rente braucht jeder Rentner und jede Rentnerin fachkundige Hilfe von einem Experten für Rentenbesteuerung.

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der Post vom Finanzamt bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

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Die Steuererklärung Rentner kann zu bösen Überraschungen führen!

Rentner rechnen bei Steuererklärung nicht mit hohen Nachzahlungen!- Dies kann fatale Folgen haben !

Steuererklärungen für Rentner sind nicht immer einfach.

Eine Steuererklärung abzugeben ist schon für Menschen nicht einfach durchschaubar, die beispielsweise noch im Arbeitsleben sind und das sogar für Steuerpflichtige, die einen kaufmännischen Beruf ausüben.

Für Rentner und insbesondere für Senioren, die in ihrem Erwerbsleben in handwerklichen oder anderen gewerblichen Berufen gearbeitet haben, ist oft die Sprache der Steuerformulare sehr schwer verständlich.

Jeder Rentner, der zur Abgabe einer Steuererklärung Rentner aufgefordert wird, sollte sich auf jeden Fall fachliche Hilfe suchen, denn es gibt auch für die Steuererklärung Rentner viele Tipps, die die Steuerlast mindern oder sogar ganz vom Tisch bringen können.

Für alle Rentner im Inland ist die Durchschaubarkeit der Steuer auf Rente nicht immer gegeben, aber für Auslandsrentner ist die Situation in den meisten Fällen noch vielfach schwieriger, denn die Steuer für Rentner im Ausland hat durch die Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern noch einige Steuerfallen mehr.

Nicht ohne Grund werden die Suchanfragen in den Suchmaschinen im Internet mit den Suchbegriffen: Steuer Rente, Steuer Rentner, Steuer auf Rente oder auch Steuer für Rentner immer höher.

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der Post vom Finanzamt bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

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Finanzamt fordert Pensionäre und Rentner zur Steuererklärung auf!

Brauchen Sie Tipps für die Steuererklärung Rentner?

Seitdem das Alterseinkünftegesetz für die Besteuerung der Rente gültig ist, wird die Steuerlast für Rentner immer größer. Das ist allein schon durch die Staffelung der Rentenbesteuerung seit 2005 so geregelt, aber ergibt sich teilweise auch durch den Wohlstand, den sich einige Rentner durch die Anschaffung von Immobilien und andere Arten der Altersversorgung geschaffen haben. Die Unsicherheit bei Rentnern wird immer größer, denn die Zahl derer, die eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt bekommen, steigt ständig. Wer als Rentner in Deutschland lebt, bekommt einen Brief vom zuständigen Finanzamt seines Wohnorts. Auslandsrentner hingegen dürfen auf die Post vom Finanzamt Neubrandenburg warten, das für alle Rentner zuständig ist, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Wer als Rentner Post vom Finanzamt mit der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommt, ist bestens beraten, wenn er sich sofort an einen Steuerexperten für Renten wendet.

 

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der Post vom Finanzamt bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Welcher Rentenanteil wird allgemein durch die Steuererklärung Rentner besteuert?

Steuererklärung  Rentner bis 2004

Im Rahmen der Steuergesetze für Steuererklärung Rentner, die bis zum Jahr 2004 gültig waren, gab es nur steuerpflichtige Rentner, die neben der Rente auch Einkommensanteile aus Vermietungen und Verpachtungen hatten. Das ist seit dem Alterseinkünftegesetz anders. Der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht sich seit dem Jahr 2005 ständig und wird bis 2040 die gesamte Rente betreffen. Von etwa 3,3 Millionen Rentnern müssen nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums durch die Steuererklärung Rentner ca. 1,3 Millionen Rentner mehr Steuern zahlen, als das bisher der Fall war.

Steuererklärung  Rentner ab 2005

Das sind die Rentenanteile, die versteuert werden müssen:

  • ·         vor 2006                              50 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  •  ·         2006                                     52 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2007                                     54 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2008                                     56 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2009                                     58 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2010                                     60 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2011                                     62 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2012                                     64 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2013                                     66 % zu versteuernder Anteil von der Rente

In jedem Jahr steigt die Steuerlast der Rentner  weiter,  bis am Ende 100 % der Rente zu versteuern sind.

 

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der Post vom Finanzamt bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

Steuerklärung Rentner – Steuererklärung Pensionäre! Welche Unterschiede gibt es?

Steuererklärung für Rentner

Die Steuererklärung Rentner unterscheidet sich von der Steuererklärung Pensionäre in verschiedenen Punkten; insbesondere ist es die Höhe der Einkünfte aus Pensionen. Warum die Pensionäre einen höheren Freibetrag haben, als es für eine Steuererklärung Rentner vorgesehen ist, bleibt das Geheimnis des Gesetzgebers. Diese Regelung gilt für Pensionäre, die ihren Wohnsitz im Inland haben und für Auslands-Pensionäre und Auslandsrentner gleichermaßen.

 

Steuererklärung Pensionäre

Pensionäre müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn nachfolgende Fakten zutreffen:

  •  Wenn die Pension oder ein Lohn in den Steuerklassen V, IV oder VI bereits versteuert worden ist.

 

  • Wenn auf einer Steuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde und die Einkünfte (Stand 2012) mehr als 10.200 Euro (für Ehepartner gesamt 19.400 Euro) übersteigen.

 

  •  Für den Fall, dass Einkünfte aus Renten, Vermietungen und Verpachtungen, Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Elterngeld oder Krankengeld) oder anderen Einnahmequellen mehr als 410 Euro betragen haben.
  •  Falls es Kapitaleinkünfte gibt, für die noch keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde.

 

  • Wenn Ehepartner eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt haben.

 

  •  In der Einkommensteuererklärung des Vorjahres ein Verlust festgestellt worden ist.

 

  •  Sollte die Pension oder ein Lohn maximal 10.200 Euro betragen haben und die Vorsorgepauschale für ein Beamtengehalt höher war, als die absetzbaren Versicherungsbeiträge.

 

  •  Für den Fall, dass eine Abfindung gezahlt wurde und diese nach der Fünftelregelung versteuert worden ist.

 

In den Fällen, in denen keiner dieser aufgeführten Tatbestände zutreffend ist, bleibt die Steuererklärung Pensionäre freiwillig.

 

Es ist erkennbar, dass die Steuererklärung Pensionäre mindestens so kompliziert für den Laien ist, wie eine Steuererklärung Rentner. Für Auslandsrentner und Auslandspensionäre wird der Schwierigkeitsgrad noch wesentlich höher, weil in diesen Fällen noch die Vereinbarungen in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den betreffenden Ländern hinzukommen, in denen die Rentner oder Pensionäre ihren Wohnsitz genommen haben. Aus diesem Grund ist es für alle ratsam, die eine Steuererklärung Rentner oder eine Steuererklärung Pensionäre abgeben müssen, sich Hilfe bei einem Steuerexperten für Rentner und Pensionäre zu suchen.

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der Post vom Finanzamt bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

Wer muss eine Steuererklärung Rentner abgeben?

Steuererklärungen für Rentner werden immer bedeutungsvoller !!

Alle Rentner müssen eine Steuererklärung Rentner abgeben, wenn die Rentnerin oder der Rentner beispielsweise im Jahr 2012 Renteneinkünfte hatte, die mehr als 8004 Euro (bei Ehepaaren 16.008 Euro) betrugen. Für Bezieher von Pensionen oder Arbeitseinkünften gelten andere Sätze. Für die Berechnung des Jahreseinkommens der Rentner, die zu einer Steuererklärung Rentner verpflichten, werden alle folgenden Einkunftsarten addiert:

·        1.  Alle Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

·         2. Alle Renteneinkünfte aus einem beruflichen Versorgungswerk

·         3. Einkünfte aus der sogenannten Rürup-Rente

·        4.  Einkünfte aus der sogenannten Riester-Rente

·        5.  Einnahmen aus selbstständiger Arbeit

·         6. Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtungen

Eine Steuererklärung Rentner muss auf jeden Fall abgegeben werden, wenn folgende Tatbestände vorliegen:

·        a. Wenn Rentner Kapitaleinkünfte haben, für die noch keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde.

·        b. Wenn eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer des Ehepartners beantragt wurde.

·        c. Wenn bei der Steuererklärung des Rentners im Vorjahr ein Verlust festgestellt wurde.

Wenn die Einkommensgrenze im ersten Abschnitt nicht erreicht wurde und keiner der Punkte im zweiten Absatz zutreffend ist, muss keine Steuererklärung Rentner abgegeben werden, bzw. in diesem Fall ist die Steuererklärung Rentner freiwillig.

Grundsätzlich gilt diese Regelung für die Abgabe einer Steuererklärung Rentner für alle Inlandsrentner und gleichermaßen zunächst auch für Auslandsrentner. Bei Auslandsrentnern ist die Steuererklärung Rentner manchmal jedoch äußerst kompliziert. Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land vereinbart wurde, in dem die Rentnerin oder der Rentner den Wohnsitz genommen hat, müssen die Vertragsgrundlagen des Doppelbesteuerungsabkommens für die Abgabe der Steuererklärung Rentner geprüft werden. Die Steuergesetze in Deutschland sind schon für den Bürger, der in Deutschland lebt, oft nicht durchschaubar, aber für den Bereich der im Ausland lebenden Rentner, die eine Rente aus Deutschland beziehen, ist die Steuererklärung Rentner noch schwieriger.

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der als Auslandsrentner Post vom Finanzamt Neubrandenburg bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

FORMULARE STEUERERKLÄRUNG RENTNER

Formulare für Steuererklärung Rentner werden für viele Rentner zur Steuerfalle!

Viele Rentner ahnen nicht, dass die Formulare für die Steuererklärung Rentner und die Steuererklärung für die Rente zur Steuerfalle werden können. Seit die Steuererklärung Rentner zur Pflicht für alle Rentner geworden ist, droht vielen Beziehern von Alterseinkünften eine hohe Steuernachzahlung. Seit das Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde, hat bereits eine große Anzahl von Senioren Post vom Finanzamt bekommen. Das betrifft alle Rentner, ganz gleich, ob sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder auch sogenannte Auslandsrentner. Als Auslandsrentner bezeichnet man die Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und dort ihre Rente aus Deutschland beziehen. Für die Inlandsrentner sind die Finanzämter am Wohnsitz der Rentenbezieher zuständig und die Auslandsrentner werden durch das Finanzamt Neubrandenburg zur Abgabe einer Steuererklärung Rentner aufgefordert. Die Zeit, in der Rentner vor dem Finanzamt Ruhe hatten, ist vorbei. Die Grundlage für die Steuererklärung Rentner ist das Alterseinkünftegesetz, dass im Jahr 2005 die Besteuerung von Renten, Pensionen und anderen Alterseinkünften neu geordnet hat. Bis 2005 wurden nur die Rentner mit höheren Einkommen, etwa aus Vermietungen und Verpachtungen, zu einer Steuererklärung Rentner aufgefordert. Man geht davon aus, dass durch die Reform etwa 1,3 Millionen Rentner mehr steuerpflichtig geworden sind.

Durch die Steuererklärung Rentner drohen hohe Nachzahlungen!

Wer eine eventuell hohe Steuernachzahlung vermeiden will, sollte als Inlandsrentner den Brief vom Finanzamt seines Wohnortes nicht ignorieren und als Auslandsrentner ist es das Finanzamt Neubrandenburg, von dem man zur Steuererklärung Rentner aufgefordert wird. Die Steuerpflicht Rentner ist im Alterseinkünftegesetz nach dem Rentenbeginn gestaffelt worden. Rentner, deren Rentenbeginn vor 2006 war, haben einen steuerpflichtigen Rentenanateil von 50 Prozent. In jedem weiteren Jahr kamen 2 Prozent hinzu, was im Jahr 2013 demnach bereits einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 66 Prozent ausmacht. Bis 2040 werden dann schließlich volle 100 Prozent der Rente oder anderer Alterseinkünfte in der Steuererklärung Rentner herangezogen werden.

Falls Sie Hilfe bei den Formularen rund um die Steuererklärung Rentner benötigen, stehen Ihnen die Spezialisten der Steuerkanzlei Steffen Reum gerne zur Verfügung.