Finanzamt Neubrandenburg Ria bearbeitet Steuerpflichtige Auslandsrentner
Finanzamt Neubrandenburg Ria sendet Steuerbescheide in die ganze Welt
Deutsche und ausländische Rentner im weltweiten Ausland bekommen seit geraumer Zeit teure Post vom Finanzamt Neubrandenburg Ria. Die Briefe von Neubrandenburg enthalten Steuerbescheide ab 2005 bis 2011.
Die in den Steuerbescheiden enthaltenen Steuernachforderungen sind teilweise so hoch, dass manch ein Rentner kaum weder ein noch aus weiß.
Diese Personen können sich vertrauensvoll an meine Rentensteuerspezialisten in der Kanzlei wenden. Es gilt das Prinzip der kostenlosen Erstberatung weltweit.
Steuerbescheide Finanzamt Neubrandenburg Ria
Das deutsche Einkommensteuergesetz regelt für Besteuerungszeiträume seit 2005, dass Renteneinkünfte, die von deutschen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gewährt werden, der so genannten „beschränkten Steuerpflicht“ unterliegen (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Das heißt, dass diese Renteneinkünfte grundsätzlich in Deutschland der Besteuerung unterworfen werden müssen.
Zu beachten ist weiterhin, dass aufgrund von geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern, das Besteuerungsrecht für diese Renten auch dem Wohnsitzstaat der Rentner zustehen kann.
In meiner Kanzlei wurde mehrfach beobachtet, dass seitens der Finanzämter immer wieder Fehler gemacht werden, die zu hohen unnötigen Steuerbelastungen führen.
Einspruchsfristen bei deutschen Steuerbescheiden
Bis zu zwei Monate haben wir Zeit, gegen die Steuerbescheide vorzugehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Senden Sie uns einfach die Steuerbescheide zu (per Mail oder Fax) – wir prüfen, ob die hohe Steuer berichtigt werden kann.
Wir stellen dann deutschlandweit die richtigen Anträge für Sie.
Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite:
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