Welcher Rentenanteil wird allgemein durch die Steuererklärung Rentner besteuert?

Steuererklärung  Rentner bis 2004

Im Rahmen der Steuergesetze für Steuererklärung Rentner, die bis zum Jahr 2004 gültig waren, gab es nur steuerpflichtige Rentner, die neben der Rente auch Einkommensanteile aus Vermietungen und Verpachtungen hatten. Das ist seit dem Alterseinkünftegesetz anders. Der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht sich seit dem Jahr 2005 ständig und wird bis 2040 die gesamte Rente betreffen. Von etwa 3,3 Millionen Rentnern müssen nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums durch die Steuererklärung Rentner ca. 1,3 Millionen Rentner mehr Steuern zahlen, als das bisher der Fall war.

Steuererklärung  Rentner ab 2005

Das sind die Rentenanteile, die versteuert werden müssen:

  • ·         vor 2006                              50 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  •  ·         2006                                     52 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2007                                     54 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2008                                     56 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2009                                     58 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2010                                     60 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2011                                     62 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2012                                     64 % zu versteuernder Anteil von der Rente
  • ·         2013                                     66 % zu versteuernder Anteil von der Rente

In jedem Jahr steigt die Steuerlast der Rentner  weiter,  bis am Ende 100 % der Rente zu versteuern sind.

 

Aus diesem Grund sollte jeder Rentner, der Post vom Finanzamt bekommt, auf jeden Fall fachlich kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

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