Steuersatz auf Rente – Nebenverdienst und Einkommensteuererklärung

Wann müssen Rentner mit einem Nebenverdienst eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Berechnungsbasis für die Steuer für Rentner ergibt sich wie folgt: Wenn ein Rentner eine Nebenbeschäftigung hat, die höher ist, als die Obergrenze für einen Minijob, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag zunächst vom Jahresverdienst aus dem Nebenjob abgezogen, wie auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Höhe der Rentner Sozialversicherungsbeiträge ist unterschiedlich, weil sie von der Höhe des Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse abhängt. Der verbleibende Betrag wird zu dem steuerpflichtigen Rentenanteil entsprechend dem Alterseinkünftegesetz addiert. Wenn der daraus entstehende Betrag über dem Grundfreibetrag Rentner liegt, wird die Rentnerin oder der Rentner steuerpflichtig und muss eine Steuererklärung Rentner abgeben.

Jeder Rentner oder Pensionär sollte sicher gehen und einen Steuerfachmann für Rentner konsultieren.

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