Steuerpflicht für Rentner – Steuererklärung Rentner

So kompliziert ist die Steuererklärung Rentner!

Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes sind alle Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre steuerpflichtig und zur Abgabe eine Steuererklärung Rentner verpflichtet. Diese Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann nur durch das zuständige Finanzamt aufgehoben werden. Für Rentnerinnen, Rentner und Pensionsempfänger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist grundsätzlich das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig. Das gilt auch für Auslandsrentner und Auslandspensionäre, die neben ihren Alterseinkünften noch Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen haben oder an einem Unternehmen beteiligt sind. Für alle anderen Rentner im Ausland ist die Zuständigkeit auf das Finanzamt Neubrandenburg RIA konzentriert worden. Aus diesem Grund müssen sich Auslandsrentner und Auslandspensionäre nicht wundern, wenn sie vom Finanzamt Neubrandenburg zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung Rentner aufgefordert werden.

 

Informieren Sie sich hier weiter:

 

https://www.facebook.com/steuerkanzlei.reum

Tagged:

Comments are closed.