Steuererklärung Rentner

Steuererklärung für Rentner im Ausland (RIA) – Finanzamt Neubrandenburg ist zuständig

…aber was bedeutet überhaupt RiA?

Immer diese Abkürzungen vor allem bei einer Steuererklärung für Rentner, werden viele sagen, die den Zusatz „RiA“ beim Finanzamt Neubrandenburg bisher nicht deuten konnten. „RiA“ bedeutet ganz einfach „Rentenempfänger im Ausland“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Finanzamt Neubrandenburg zunächst einmal für alle Rentenempfänger, die im Ausland leben, zuständig ist. Die Ausnahme bilden nur diejenigen Rentenempfänger, die neben ihrer Rente aus Deutschland zusätzlich Einnahmen aus Vermietungen in Deutschland haben oder an einem Unternehmen beteiligt sind. Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, in Deutschland steuerpflichtig. Das betrifft die Länder, mit denen Deutschland das in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt hat. Das Finanzamt legt nach der Einreichung der Einkommensteuererklärung, je nach Höhe des Einkommens und den in dem betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland des Rentners getroffenen Vereinbarungen fest, in welchem Umfang der Auslandsrentner in Deutschland steuerpflichtig ist. In jedem Fall werden Auslandsrentner zunächst zu einer Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert bzw. bekommen sofort einen entsprechenden Steuerbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.

Wofür verlangt das Finanzamt Neubrandenburg Steuern?

Die Besteuerung der Renten und anderer Alterseinkünfte wurde im sogenannten Alterseinkünftegesetz festgelegt. Falls Sie mal eine Abkürzung lesen, die von den Beamten immer gerne verwendet wird, die „AlteinkG“ lautet, ist dieses Gesetz gemeint. Grob gesagt sind seit dem Inkrafttreten des AlteinkG im Jahr 2005 Renten jeder Art und Leistungen aus Pensionsfonds und Lebensversicherungen steuerpflichtig. Wer den exakten Wortlaut lesen will, kann das im Alterseinkünftegesetz § 49 Absatz 1, in der Nummer 7 EStG und Nummer 10 EStG tun. Prinzipiell kann man sagen, dass jeder, der eine der aufgeführten Renten/Alterseinkommen bezieht, in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist und eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.

Achtung! Bei Post vom Finanzamt Neubrandenburg kann’s teuer werden!

Wir können wahrscheinlich als Steuerexperten für Auslandsrenten die Höhe der zu entrichtenden Steuer erheblich reduzieren oder sogar die Forderung völlig abwehren. Fragen Sie unbedingt nach!

 

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