Rentner Steuer – Pfändung Rente ?

Was kann passieren, wenn ich die Steuer auf Rente nicht bezahle?

Wenn Auslandsrentner oder die Rentnerin oder der Rentner im Inland nicht freiwillig ihre Steuererklärung Rentner abgeben, kann das Finanzamt die Rentner im Inland und im Ausland zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.

Für das Ausland gilt das in jedem Fall für die Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Die Aufforderung zur Steuererklärung Rentner kann auch mit einem Zwangsgeld belegt werden, wenn die Einkommensteuererklärung nicht abgegeben wird. Dieses Zwangsgeld kann von der Rente aus Deutschland gepfändet werden und es können weitere Zwangsgelder oder sogar Zwangshaft festgesetzt werden.

Das Finanzamt des Rentners oder das Finanzamt Neubrandenburg für Auslandsrentner kann auch die Steuer auf Rente ohne Steuererklärung als Schätzung festsetzen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in solchen Fällen die Finanzämter die Steuer nicht zu Gunsten des steuerpflichtigen Rentners verlangt haben. Außerdem kommen noch Verzugszinsen oder ein Verspätungsgeld hinzu, dass für die verspätet abgegebene Steuererklärung Rentner festgesetzt werden kann. Auch die Zuschläge bei verspäteter Einkommensteuererklärung können im Ernstfall vom Finanzamt gepfändet werden. Die Pfändung ergeht einfach an die Rentenkasse und schon wird der Rentner zu Kasse gebeten.

Jeder Rentner sollte die Steuererklärung Rentner abgeben, denn um die Steuererklärung für Rente kommt man nicht herum. Es kann natürlich sein, dass es Steuertatbestände gibt, die die Steuerlast verkürzen oder sogar ganz vom Tisch bringen. Dafür brauchen Rentner aber einen wirklichen Experten für die Steuer auf Rente.

Hilfe bekommen Sie hier: www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

https://www.facebook.com/steuerkanzlei.reum/posts/257380451054904

 

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