Rentenbesteuerung – Versteuerung der Rente

Rentenbesteuerung bei Einkünften aus Mieten oder durch einen Nebenverdienst!

Wenn die Einkommensteuer für Rentner auch bei Einkünften aus der Altersrente oder vergleichbaren Leistungen noch relativ einfach erscheint, so wird es bei weiteren Einkünften, beispielsweise durch Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtungen, wie auch aus einem Rentner Nebenverdienst, schon relativ kompliziert. Das gilt für Inlandsrentner und Auslandsrentner gleichermaßen. Bei den Auslandsrentnern ist dann nicht mehr das Finanzamt Neubrandenburg RIA zuständig, sondern das frühere Heimatfinanzamt der Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Wenn Rentnerinnen oder Rentner einen Minijob neben der Rente ausüben, wird dies in der Einkommensteuererklärung Rentner nicht berücksichtigt. Der Minijob bleibt auch für Rentenempfänger unter gewissen Umständen steuerfrei.

http://www.themenportal.de/vermischtes/rentenbesteuerung-deutschland-deutscher-rentenbezug-in-belgien-97797

 

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