Rentenbesteuerung – dieses Thema verunsichert viele Rentner!

Rentenbesteuerung betrifft Inlandsrentner und Auslandsrentner !

Beim Thema Rentenbesteuerung wird der Freibetrag in jedem Jahr weniger und es wird immer mehr Rentner treffen, die demnächst vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung aufgefordert werden. Das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 hat die Rentenbesteuerung in eine neue Form gebracht und die neuen Regeln verunsichern seit dieser Zeit viele Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre. Die große Frage der steuerpflichtigen Rentner ist, wer muss Steuern auf Rente zahlen und wer muss sich als Rentner keine Gedanken um die Steuererklärung Rentner machen. Wir wollen das Thema Rentenbesteuerung in den folgenden Beiträgen erläutern und allen Rentnerinnen, Rentnern und Pensionären darüber Auskunft geben, ob sie eine Steuererklärung Rentner abgeben müssen. Trotz aller Erklärungsversuche wird es für viele Empfänger von Alterseinkünften schwierig sein, die Frage für sich abschließend zu beantworten. Der Rat kann nur sein, dass jede Rentnerin, jeder Rentner und jeder Pensionär einen Fachmann für die Rentenbesteuerung sucht, denn das deutsche Steuerrecht ist ja bekanntlich eines der kompliziertesten Steuergesetzgebungen in der Welt, auf jeden Fall das umfangreichste Steuerrecht.

Heute müssen etwa drei Viertel der ca. 20 Millionen Rentner keine Steuern zahlen!

Die Zahl der Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre, die Einkommensteuer bezahlen müssen, ist bei den Senioren, die nur die gesetzliche Rente bekommen, noch relativ gering. Das liegt an dem Anteil der Rente oder der Pension, der steuerpflichtig ist. Dieser Anteil erhöht sich aber in jedem Jahr seit 2006 und am Ende unterliegt 100% der Rentenbesteuerung. Jeder  Empfänger von Alterseinkünften sollte sich deshalb auf jeden Fall rechtzeitig darum kümmern, ob und er schon steuerpflichtig ist bzw. wann damit zu rechnen ist, dass ein Teil seiner Rente oder Pension vom Fiskus einkassiert wird. Sich rechtzeitig um seine Einkommensteuerpflicht zu kümmern, kann man nur jedem Rentner empfehlen, denn es können empfindliche Steuernachzahlungen auf alle Empfänger von Alterseinkünften zukommen. Das gilt übrigens nicht nur für Rentner im Inland, sondern auch für alle Auslandsrentner. Der Unterschied ist nur, dass bei Alterseinkünften, die nur aus Renten oder anderen rentenähnlichen Bezügen besteht, nicht das Heimatfinanzamt, sondern das Finanzamt Neubrandenburg RIA zuständig ist.

 

 

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