Steuererklärung Rentner

Steuererklärung für Rentner im Ausland (RIA) – Finanzamt Neubrandenburg ist zuständig

…aber was bedeutet überhaupt RiA?

Immer diese Abkürzungen vor allem bei einer Steuererklärung für Rentner, werden viele sagen, die den Zusatz „RiA“ beim Finanzamt Neubrandenburg bisher nicht deuten konnten. „RiA“ bedeutet ganz einfach „Rentenempfänger im Ausland“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Finanzamt Neubrandenburg zunächst einmal für alle Rentenempfänger, die im Ausland leben, zuständig ist. Die Ausnahme bilden nur diejenigen Rentenempfänger, die neben ihrer Rente aus Deutschland zusätzlich Einnahmen aus Vermietungen in Deutschland haben oder an einem Unternehmen beteiligt sind. Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, in Deutschland steuerpflichtig. Das betrifft die Länder, mit denen Deutschland das in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt hat. Das Finanzamt legt nach der Einreichung der Einkommensteuererklärung, je nach Höhe des Einkommens und den in dem betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland des Rentners getroffenen Vereinbarungen fest, in welchem Umfang der Auslandsrentner in Deutschland steuerpflichtig ist. In jedem Fall werden Auslandsrentner zunächst zu einer Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert bzw. bekommen sofort einen entsprechenden Steuerbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.

Wofür verlangt das Finanzamt Neubrandenburg Steuern?

Die Besteuerung der Renten und anderer Alterseinkünfte wurde im sogenannten Alterseinkünftegesetz festgelegt. Falls Sie mal eine Abkürzung lesen, die von den Beamten immer gerne verwendet wird, die „AlteinkG“ lautet, ist dieses Gesetz gemeint. Grob gesagt sind seit dem Inkrafttreten des AlteinkG im Jahr 2005 Renten jeder Art und Leistungen aus Pensionsfonds und Lebensversicherungen steuerpflichtig. Wer den exakten Wortlaut lesen will, kann das im Alterseinkünftegesetz § 49 Absatz 1, in der Nummer 7 EStG und Nummer 10 EStG tun. Prinzipiell kann man sagen, dass jeder, der eine der aufgeführten Renten/Alterseinkommen bezieht, in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist und eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.

Achtung! Bei Post vom Finanzamt Neubrandenburg kann’s teuer werden!

Wir können wahrscheinlich als Steuerexperten für Auslandsrenten die Höhe der zu entrichtenden Steuer erheblich reduzieren oder sogar die Forderung völlig abwehren. Fragen Sie unbedingt nach!

 

Das Finanzamt Neubrandenburg lockt Rentner in die Steuerfalle!

Finanzamt Rente im Ausland Neubrandenburg und die Auslandsrentner

Wenn Auslandsrentner Post vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen, sollten sie sehr wachsam sein. Das Finanzamt Neubrandenburg ist für alle Auslandsrentner zuständig, die keine Mieteinnahmen in Deutschland haben und nicht an einem Unternehmen beteiligt sind. Das sind erst einmal etwa 1,6 Millionen bis 1,7 Millionen Rentner. Die Mehrzahl davon hat die Zelte in Deutschland komplett abgebrochen und sich einen Altersruhesitz im sonnigen Süden genommen. Die Freude über das schöne Wetter, die erholsame Umgebung und das andere Leben im Ausland kann schnell vorbei sein, wenn die Post vom Finanzamt Neubrandenburg kommt. Vielfach bekommen die Auslandsrentner vom Finanzamt Neubrandenburg gleich einen Steuerbescheid mit einer Zahlungsaufforderung. Spätestens in diesem Moment sollten die Rentner im Ausland einen Steuer-Experten für Auslandsrenten mit ins Boot nehmen. Die Steuergesetze sind sehr kompliziert und mit einer professionellen Steuerberatung durch einen Steuer-Fachmann für Auslandsrenten können die zur Steuerzahlung aufgeforderten Auslandsrentner oft sehr viel Geld sparen.

Die Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg können oft verändert werden!

Die durch das Finanzamt Neubrandenburg ausgestellten Steuerbescheide für Rentner im Ausland sind oft anzufechten. In vielen Fällen fallen die Steuerforderungen nicht unbedingt zum Vorteil des Auslandsrentners aus. Ein Steuer-Experte für Auslandsrenten kann die Forderungen vom Finanzamt Neubrandenburg oft reduzieren oder sogar ganz vom Tisch bringen. Sehr wichtig ist zunächst, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird. Die Einspruchsfrist der Steuerbescheide vom Finanzamt Neubrandenburg beträgt einen Monat und beginnt mit dem Datum der Zustellung des Steuerbescheids. Vor Ablauf dieser Frist sollten alle Auslandsrentner, die einen Steuerbescheid bekommen haben, unbedingt einen Steuerberater für Auslandsrentner konsultieren.

Die gute Nachricht dabei ist, dass die Erstberatung sogar kostenlos durch die Steuerkanzlei Steffen Reum angeboten wird!

 

Das Finanzamt Neubrandenburg RIA bittet Auslandsrentner zur Kasse!

Rentenbesteuerung durch das Finanzamt Neubrandenburg Ria

Versteuerung der Rente – Finanzamt Neubrandenburg Ria

Zentral ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg für Auslandsrentner zuständig. Es sollen etwa 1,6 bis 1,7 Millionen Rentner sein, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und sich ihre deutsche Altersrente und andere Arten der Altersversorgung dorthin überweisen lassen. Die Besteuerung von Renten erfolgt nach dem Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1.1.2005 gültig ist. Dieses Gesetz behandelt die Rentenbesteuerung und es fallen auch andere Altersvorsorgebezüge unter diese Regelungen. Die Zuständigkeit wurde auf das Finanzamt Neubrandenburg konzentriert, das die Auslandsrentner zur Einkommensteuererklärung auffordert und die Bezieher der Alterseinkünfte zur Kasse bittet. Wenn Post vom Finanzamt Neubrandenburg kommt, sind die Entspannung und die Idylle in der neuen Umgebung für viele Rentner am Altersruhesitz oft vorbei, denn es können empfindliche Steuernachzahlungen auf die Senioren zukommen.

Finanzamt Neubrandenburg und die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen arbeiten zusammen!

Das Finanzamt Neubrandenburg prüft flächendeckend alle im Ausland lebenden Rentenempfänger und Empfänger von anderen Alterseinkünften im Hinblick auf ihre Steuerpflicht in Deutschland. Dabei arbeitet das Finanzamt Neubrandenburg mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg zusammen, die seit 2005 alle Informationen von Renten- und Pensionskassen, wie auch von Versorgungswerken und Lebensversicherern sammelt. Diese Zulagenstelle führt die Zahlungen der gesetzlichen und privaten Altersversorgungen für jeden Ruheständler zusammen und stellt diese Unterlagen dem Finanzamt Neubrandenburg, das für die Altersrenten zuständig ist, zur Verfügung. Die Mitarbeiter beim Finanzamt Neubrandenburg konnten bei der Prüfung feststellen, dass nur sehr wenige Rentner im Ausland ihrer Steuerpflicht bisher nachgekommen sind.

Lassen Sie von uns kostenlos den Steuerbescheid vom Finanzamt Neubrandenburg überprüfen!

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Steuerbescheide anfechtbar sind und erhebliche Steuerzahlungen eingespart werden können, wenn die Berechnungen von einem Experten für Auslandsrenten überprüft werden. Deshalb ist es nur jedem steuerpflichtigen Rentner im Ausland zu empfehlen, einen Steuer-Profi für Auslandsrenten mit der Prüfung des Steuerbescheids zu beauftragen.

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de/finanzamt-neubrandenburg-versendet-steuerbescheide-die-dominikanische-republik.html

 

 

 

 

Post vom Finanzamt Neubrandenburg RIA – haben auch Sie unliebsame Post bekommen?

Für wen ist das Finanzamt Neubrandenburg RIA zuständig ?

Steuerbescheide und Mahnungen vom Finanzamt Neubrandenburg Ria für Auslandsrentner !

Wenn Sie Auslandsrentner sind und schon Post vom Finanzamt Neubrandenburg Ria bekommen haben, wissen Sie bereits worum es geht. Falls Sie als im Ausland lebender Rentner noch keine Post vom Finanzamt Neubrandenburg in Empfang genommen haben, sollten Sie aber täglich damit rechnen und sich gut darauf vorbereiten. Die Besteuerung von Renten wurde seit dem 1. Januar 2005 geändert und die Neuregelungen betreffen auch Rentenempfänger mit einem Wohnsitz im Ausland.

Das Finanzamt Neubrandenburg ist z.B. für alle Rentner zuständig, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und in einem Staat leben, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland vereinbart wurde. In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen wurde mit den anderen Ländern vereinbart, dass Deutschland weiterhin das Besteuerungsrecht für deutsche Rentner besitzt. Das Finanzamt Neubrandenburg ist bei Auslandsrentnern für die Besteuerung von Versorgungsbezügen zuständig, d.h. für gesetzliche Renten, Firmenrenten, Zahlungen aus landwirtschaftlichen Alterskassen und anderen berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie auch für Zahlungen, die aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen erfolgen. Die Zuständigkeit beim Finanzamt des vorigen Wohnsitzes der im Ausland lebenden Rentner bleibt nur erhalten, wenn es neben den Versorgungsbezügen auch Mieteinnahmen in Deutschland gibt oder eine Unternehmensbeteiligung besteht. Wenn das Finanzamt Neubrandenburg bei der Prüfung der Unterlagen der Rentner diesen Sachverhalt feststellt, erfolgt die Weiterleitung an das zuständige frühere Heimatfinanzamt des Steuerpflichtigen.

Das Steuerrecht ist kompliziert und für viele Rentner nicht durchschaubar!

Damit Sie als Auslandsrentner nicht zu viel Steuern bezahlen, sollten Sie bei einer Aufforderung zur Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt Neubrandenburg unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

FINANZAMT NEUBRANDENBURG RIA: In der Rente verjährten hohe Steuernachzahlungen 2005

Finanzamt Neubrandenburg RIA verzichtet auf Steuernachzahlungen 2005

Verjährung von Steuerforderungen aus dem Jahre 2005 trat ab 01.01.2013 ein – FA Neubrandenburg Ria nimmt Rücksicht

Dies dürfte insbesondere alle vom Finanzamt Neubrandenburg Ria aufgeforderten Auslandsrentner freuen.

Ehemalige Auswanderer oder Grenzgänger, die in Deutschland vor Jahren ihre deutschen Rentenansprüche erworben haben, werden zurzeit vom Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben. Die Schreiben vom Finanzamt für Rentenempfänger im Ausland (RIA) beinhalten Einkommensteuerbescheide , welche bis mehrere Tausend Euro an Steuernachzahlungen fordern.

Nun gibt es aber im deutschen Steuerrecht eine besondere Verjährung, nach deren Regeln die Einkommensteuer 2005 am 31.12.2012 endgültig verjährt .

In § 170 der deutschen Abgabenordnung ist der Beginn der Festsetzungsfrist gesetzlich geregelt.

(1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist … .
Dies ist der 31.12.2005.

(2) Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn … eine Steuererklärung … einzureichen … ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärung … eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist, es sei denn, dass die Festsetzungsfrist nach Absatz 1 später beginnt …

Dies wäre dann der 31.12.2008. Man nennt dies auch Anlaufhemmung.
Zu diesem Datum rechnet man dann die 4 Jahre „normaler“ Verjährung hinzu und erhält als Point of no Return den 31.12.2012.

Es gilt nunmehr folgendes:

Jeder Auslandsrentner, der in den letzten Wochen und Monaten wirklich noch einen Steuerbescheid 2005 mit Steuerforderungen erhalten hat, sollte ihn kostenlos überprüfen lassen durch uns.

Bei solcherart Steuerproblemen wird in unserem Hause angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe für deutsche Auslandsrentner weltweit
– Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung
– Prüfung von Kindergeld für EU-Auslandsrentner

Seit über 2 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnte ca. 1 Million Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige weltweite Soforthilfe.

 

Finanzamt Neubrandenburg Ria ist an Einspruchsfrist für Steuerbescheide gebunden – Steuerpflicht für Auslandsrentner –

Finanzamt Neubrandenburg Ria bearbeitet Steuerpflichtige Auslandsrentner

 Finanzamt Neubrandenburg Ria sendet Steuerbescheide in die ganze Welt

Deutsche und ausländische Rentner im weltweiten Ausland bekommen seit geraumer Zeit teure Post vom Finanzamt Neubrandenburg Ria. Die Briefe von Neubrandenburg enthalten Steuerbescheide ab 2005 bis 2011.

Die in den Steuerbescheiden enthaltenen Steuernachforderungen sind teilweise so hoch, dass manch ein Rentner kaum weder ein noch aus weiß.

Diese Personen können sich vertrauensvoll an meine Rentensteuerspezialisten in der Kanzlei wenden. Es gilt das Prinzip der kostenlosen Erstberatung weltweit.

 

Steuerbescheide Finanzamt Neubrandenburg Ria

Das deutsche Einkommensteuergesetz regelt für Besteuerungszeiträume seit 2005, dass Renteneinkünfte, die von deutschen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gewährt werden, der so genannten „beschränkten Steuerpflicht“ unterliegen (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

Das heißt, dass diese Renteneinkünfte grundsätzlich in Deutschland der Besteuerung unterworfen werden müssen.

Zu beachten ist weiterhin, dass aufgrund von geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern, das Besteuerungsrecht für diese Renten auch dem Wohnsitzstaat der Rentner zustehen kann.

In meiner Kanzlei wurde mehrfach beobachtet, dass seitens der Finanzämter immer wieder Fehler gemacht werden, die zu hohen unnötigen Steuerbelastungen führen.

 

Einspruchsfristen bei deutschen Steuerbescheiden

Bis zu zwei Monate haben wir Zeit, gegen die Steuerbescheide vorzugehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Senden Sie uns einfach die Steuerbescheide zu (per Mail oder Fax) – wir prüfen, ob die hohe Steuer berichtigt werden kann.

Wir stellen dann deutschlandweit die richtigen Anträge für Sie.

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite:

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de/finanzamt-rente-kostenlose-erstberatung-und-fallanalyse-einkommensteuerbescheide-2005-und-2006-aus-f

 

 

 

Finanzamt Neubrandenburg Ria versendet Steuerbescheide an Rentner weltweit !

Finanzamt Neubrandenburg Ria – Besteuerung der Auslandsrentner

Post vom Finanzamt Neubrandenburg Ria

Das Finanzamt Neubrandenburg Ria bearbeitet nahezu ausschließlich die Steuerangelegenheiten von Auslandsrentnern. Hier arbeiten ca. 332 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Hochtouren, um die Flut an Steuerbescheiden zu bewältigen.

Als “deutsche Auslandsrentner” werden Empfänger von unterschiedlichen Rentenzahlungen aus Deutschland bezeichnet, die im Ausland leben.

Speziell betroffen sind Rentner und Rentnerinnen in der EU, Nordamerika und Südamerika.

Diese Steuerbescheide sind allerdings in vielen Fällen nicht wohlwollend. Rentner sollen tausende Euros ab dem Jahr 2005 zahlen. Oftmals können wir hier helfen!

Unter Einbeziehung von legalen steuerlichen Wahlrechten ist es möglich, den betroffenen Rentnern einen Großteil der Steuerschuld zu ersparen.

Hierzu bedarf es aber professioneller Hilfe, da das deutsche Steuerrecht sehr vielfältig und kompliziert ist. Zudem ist es ungemein wichtig, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird. Diese Frist beträgt einen Monat und beginnt ab dem Datum, an dem der Einkommensteuerbescheid zugegangen ist.

WIR HELFEN WELTWEIT RENTNERN UND PENSIONÄREN BEI FALSCHEN STEUERBESCHEIDEN !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite:

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de/testimonial03.html

 

Finanzamt Neubrandenburg Ria schlägt Alarm – Verjährung von Steuern !

Finanzamt Rente im Ausland

Verjährung von Steuernachzahlungen 2005 vom Finanzamt Neubrandenburg Ria für Rentner weltweit ?

Tritt Verjährung von Neubrandenburger Steuerforderungen aus dem Jahre 2005 ab 01.01.2013 ein ?

Tausende von Einkommensteuerbescheiden vom Finanzamt Neubrandenburg Ria haben noch ihren Weg weltweit zu den betroffenen Auslandsrentnern gefunden. Gelangten diese vor dem 31.12.2012 zu ihren Empfängern, ist die Richtigkeit unbedingt durch einen Experten prüfen zu lassen.
Dies dürfte insbesondere die Auslandsrentner aus der EU, Nord- und Südamerika freuen. Denn bisher bedurfte es einiger Mühe, die deutsche Steuer 2005 auf das zutreffende Mass zu lenken.

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de/steuer-neubrandenburg-deutsche-rentnerin-aus-kanada-vor-hoher-steuerbezahlung-bewahrt.html

Ehemalige Auswanderer oder Grenzgänger, die in Deutschland vor Jahren ihre deutschen Rentenansprüche erworben haben, werden zurzeit vom Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben.

Es gilt nunmehr folgendes: 

Jeder Auslandsrentner, der in den nächsten Wochen und Monaten wirklich noch einen Steuerbescheid 2005 mit Steuerforderungen erhält, sollte ihn kostenlos überprüfen lassen durch uns.

http://www.themenportal.de/vermischtes/finanzamt-neubrandenburg-schickt-immer-mehr-steuerbescheide-an-auslandsrentner-69942

http://www.facebook.com/steuerkanzlei.reum?ref=hl