FORMULARE STEUERERKLÄRUNG RENTNER

Formulare für Steuererklärung Rentner werden für viele Rentner zur Steuerfalle!

Viele Rentner ahnen nicht, dass die Formulare für die Steuererklärung Rentner und die Steuererklärung für die Rente zur Steuerfalle werden können. Seit die Steuererklärung Rentner zur Pflicht für alle Rentner geworden ist, droht vielen Beziehern von Alterseinkünften eine hohe Steuernachzahlung. Seit das Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde, hat bereits eine große Anzahl von Senioren Post vom Finanzamt bekommen. Das betrifft alle Rentner, ganz gleich, ob sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder auch sogenannte Auslandsrentner. Als Auslandsrentner bezeichnet man die Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und dort ihre Rente aus Deutschland beziehen. Für die Inlandsrentner sind die Finanzämter am Wohnsitz der Rentenbezieher zuständig und die Auslandsrentner werden durch das Finanzamt Neubrandenburg zur Abgabe einer Steuererklärung Rentner aufgefordert. Die Zeit, in der Rentner vor dem Finanzamt Ruhe hatten, ist vorbei. Die Grundlage für die Steuererklärung Rentner ist das Alterseinkünftegesetz, dass im Jahr 2005 die Besteuerung von Renten, Pensionen und anderen Alterseinkünften neu geordnet hat. Bis 2005 wurden nur die Rentner mit höheren Einkommen, etwa aus Vermietungen und Verpachtungen, zu einer Steuererklärung Rentner aufgefordert. Man geht davon aus, dass durch die Reform etwa 1,3 Millionen Rentner mehr steuerpflichtig geworden sind.

Durch die Steuererklärung Rentner drohen hohe Nachzahlungen!

Wer eine eventuell hohe Steuernachzahlung vermeiden will, sollte als Inlandsrentner den Brief vom Finanzamt seines Wohnortes nicht ignorieren und als Auslandsrentner ist es das Finanzamt Neubrandenburg, von dem man zur Steuererklärung Rentner aufgefordert wird. Die Steuerpflicht Rentner ist im Alterseinkünftegesetz nach dem Rentenbeginn gestaffelt worden. Rentner, deren Rentenbeginn vor 2006 war, haben einen steuerpflichtigen Rentenanateil von 50 Prozent. In jedem weiteren Jahr kamen 2 Prozent hinzu, was im Jahr 2013 demnach bereits einen steuerpflichtigen Rentenanteil von 66 Prozent ausmacht. Bis 2040 werden dann schließlich volle 100 Prozent der Rente oder anderer Alterseinkünfte in der Steuererklärung Rentner herangezogen werden.

Falls Sie Hilfe bei den Formularen rund um die Steuererklärung Rentner benötigen, stehen Ihnen die Spezialisten der Steuerkanzlei Steffen Reum gerne zur Verfügung.

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