Finanzamt Rente im Ausland – Rentenbesteuerung

Die Auswirkungen der Rentenbesteuerung für die gesetzliche Rente!

Wie angekündigt, wollen wir die verschiedenen Möglichkeiten der Rentenbesteuerung beleuchten, die im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes seit dem Jahr 2005 die Bezüge der Rentner belasten. Die Änderung in der Rentenbesteuerung für Bestandsrentner, die bereits 2005 Rente bezogen haben, betrifft 50 Prozent der Altersente, die im Jahr 2005 gezahlt wurde. Bei Erhöhungen der Rente bleiben die 50 Prozent allerdings nicht erhalten, sondern nur der Betrag in Euro, der durch den Altersentlastungsbetrag in Höhe von 50 Prozent erreicht wurde. Der festgelegte Freibetrag für die Rente in der Einkommensteuer Rentner gilt außer für die gesetzliche Rente auch für Einkünfte aus berufsständischen Versorgungswerken, wie auch für Witwenrenten, Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten. Alle Rentner, die nach 2005 erstmalig Rente beziehen, werden zunächst jährlich mit 2 Prozent mehr von der Rente unter die Rentenbesteuerung fallen. Durch die Abschmelzung des Altersentlastungsbetrags wird ab dem Jahr 2040 die volle Rente zur Rentenbesteuerung herangezogen.

Kann ein Rentner selbst errechnen, ob er unter die Rentenbesteuerung fällt?

Wer als Rentnerin oder Rentner nur eine Altersrente bezieht, kann mit etwas Recherchearbeit zwar ermitteln, ob er oder sie unter die Rentenbesteuerung fällt, aber dazu muss man den persönlichen Rentenfreibetrag von der Jahresrente abziehen, die Werbungskosten und die Sonderausgaben berücksichtigen, die Ausgaben für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Abzug bringen und den Grundfreibetrag Rentner absetzen. Wenn dann noch mehr als 8.130 Euro für Alleinstehende Rentner oder 16.260 Euro für verheiratete Rentner verbleiben, wird die Rentenbesteuerung fällig. Das Einfachste ist natürlich, wenn sich Rentner an einen Experten für Rentenbesteuerung wenden, damit auch alle abzugsfähigen Beträge  in der Einkommensteuererklärung Rentner erfasst werden.

Hier finden Sie Steuerexperten für Rentner!

 www.themenportal.de/vermischtes/rentenbesteuerung-deutschland-deutscher-rentenbezug-in-belgien-97797

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