FINANZAMT NEUBRANDENBURG RIA: In der Rente verjährten hohe Steuernachzahlungen 2005

Finanzamt Neubrandenburg RIA verzichtet auf Steuernachzahlungen 2005

Verjährung von Steuerforderungen aus dem Jahre 2005 trat ab 01.01.2013 ein – FA Neubrandenburg Ria nimmt Rücksicht

Dies dürfte insbesondere alle vom Finanzamt Neubrandenburg Ria aufgeforderten Auslandsrentner freuen.

Ehemalige Auswanderer oder Grenzgänger, die in Deutschland vor Jahren ihre deutschen Rentenansprüche erworben haben, werden zurzeit vom Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben. Die Schreiben vom Finanzamt für Rentenempfänger im Ausland (RIA) beinhalten Einkommensteuerbescheide , welche bis mehrere Tausend Euro an Steuernachzahlungen fordern.

Nun gibt es aber im deutschen Steuerrecht eine besondere Verjährung, nach deren Regeln die Einkommensteuer 2005 am 31.12.2012 endgültig verjährt .

In § 170 der deutschen Abgabenordnung ist der Beginn der Festsetzungsfrist gesetzlich geregelt.

(1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist … .
Dies ist der 31.12.2005.

(2) Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn … eine Steuererklärung … einzureichen … ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärung … eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist, es sei denn, dass die Festsetzungsfrist nach Absatz 1 später beginnt …

Dies wäre dann der 31.12.2008. Man nennt dies auch Anlaufhemmung.
Zu diesem Datum rechnet man dann die 4 Jahre „normaler“ Verjährung hinzu und erhält als Point of no Return den 31.12.2012.

Es gilt nunmehr folgendes:

Jeder Auslandsrentner, der in den letzten Wochen und Monaten wirklich noch einen Steuerbescheid 2005 mit Steuerforderungen erhalten hat, sollte ihn kostenlos überprüfen lassen durch uns.

Bei solcherart Steuerproblemen wird in unserem Hause angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe für deutsche Auslandsrentner weltweit
– Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung
– Prüfung von Kindergeld für EU-Auslandsrentner

Seit über 2 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnte ca. 1 Million Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige weltweite Soforthilfe.

 

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